Jetzt auf dem YouTubeKanal der SPD-Landtagsfraktion Mecklenburg-Vorpommern

Schaut euch meine Rede zum Antrag "Strafmündigkeit absenken" auf dem YouTubeKanal der SPD-Landtagsfraktion Mecklenburg-Vorpommern an:

Darum geht es:

Strafmündigkeitsalter von 14 Jahren auf 12 Jahre senken? Nein!

"Diejenigen, die mich kennen, wissen, dass es mir nicht nur darum geht zu sagen, wie es nicht geht, sondern auch anzudeuten, was man tun könnte."

Die Grenze für die Schuldfähigkeit und Strafmündigkeit ist aus guten, auch entwicklungspsychologisch begründbaren, Überlegungen auf grundsätzlich 14 Jahre festgelegt.

Jugendamt und Familiengericht und notfalls auch psychiatrische Einrichtungen haben die Möglichkeiten, eine weitere Gefährdung der Gesellschaft zu minimieren.

Einer Herabsetzung des Strafmündigkeitsalters bedarf es nicht.

Nach dem deutschen Strafgesetzbuch sind Kinder unter 14 Jahre nicht strafmündig.
§ 19 StGB besagt: „Schuldunfähig ist, wer bei Begehung der Tat noch nicht vierzehn Jahre alt ist. Und da nach den allgemeinen Regeln Tatbestandsmäßigkeit, Rechtswidrigkeit und Schuld, die Voraussetzungen für eine Bestrafung sind, können Kinder unter 14 Jahren also nicht bestraft und damit auch nicht in Untersuchungshaft genommen werden.

Daraus folgt allerdings nicht, dass deren strafbares Verhalten keinerlei Konsequenzen haben würde. Denn Jugendämter und Familiengericht und notfalls auch die Psychiatrie sind auch für jüngere Menschen zuständig und können Maßnahmen ergreifen.